Verkaufsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind geltender Bestandteil aller Angebote, Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und anderer Dokumente, ob elektronisch oder schriftlich, in Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen (zusammen als die „Produkte” bezeichnet) durch FMT Frezite Metal Tooling GmbH („Verkäufer”) an die Kunden des Verkäufers („Käufer”). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den vorgenannten Dokumenten den Gesamtvertrag für den Verkauf und Einkauf zwischen den Parteien hinsichtlich der Produkte und ersetzen alle vorherigen Kommunikationen, Vereinbarungen oder Verträge, schriftlich oder mündlich, zwischen dem Verkäufer und dem Käufer; und kein hiervon abweichendes Einvernehmen, keine Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingung oder Handelsbrauch ist für den Verkäufer bindend. Im Fall eines Konflikts zwischen oder innerhalb der Bedingungen der Dokumente in Zusammenhang mit den Produkten gilt die folgende Prioritätenrangfolge: (a) jede geeignete Bestätigung einer Bestellung und entsprechende Rechnung; (b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (c) das entsprechende Angebot; und (d) die entsprechende Bestellung. Keine Abweichung, Ergänzung oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon ist wirksam, außer diese wurde von einem leitenden Angestellten des Verkäufers schriftlich festgehalten und unterschrieben.

DER VERKÄUFER WIDERSPRICHT JEGLICHEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER BESTELLUNG DES KÄUFERS ODER IN ANDEREN DOKUMENTEN, DIE VERSUCHEN, DEM VERKÄUFER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUFZUERLEGEN, DIE VON DEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS FÜR DEN VERKAUF, DIE HIERIN FESTGELEGT WURDEN, ABWEICHEN, UND ER IST DURCH DIESE NICHT GEBUNDEN.

Angebote

Alle Angebote des Verkäufers unterliegen Änderungen oder dem Rücktritt ohne vorherige Ankündigung an den Käufer, außer dies ist ausdrücklich anderweitig im Angebot festgehalten. Der Verkäufer unterliegt keiner Verpflichtung, die Produkte zu verkaufen oder zu liefern, die durch das Angebot des Verkäufers abgedeckt werden, außer und bis der Verkäufer eine Bestätigung der relevanten Bestellung, die durch den Käufer übermittelt wurde, erstellt hat.

Stornierung der Bestellung

Bestellungen, die vom Verkäufer bestätigt oder geliefert wurden, dürfen vom Käufer nicht storniert oder abgeändert werden, außer wenn dem anderweitig schriftlich durch den Verkäufer zugestimmt wurde. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für alle Kosten und Ausgaben, die bereits eingetreten sind, und für alle Zusagen, die vom Verkäufer in Bezug auf jegliche stornierte oder abgeänderte Bestellung gemacht wurden.

Preise

Preise und andere Informationen, die in einer Veröffentlichung des Verkäufers angezeigt werden (einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, Produktkataloge, Prospektmaterial und Preislisten) oder vom Verkäufer verbal zur Verfügung gestellt wurden, sind ohne Mitteilung an den Käufer Veränderungen unterworfen. Veröffentlichte oder angebotene Produktpreise, ungeachtet des Formats oder unterstützenden Materials, in dem oder durch das sie dargestellt werden, beinhalten keine Steuern, die darauf anfallen könnten, einschließlich der Mehrwertsteuer. Diese Steuern liegen im Verantwortungsbereich des Käufers.

Zahlungsbedingungen

Außer wenn dem durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmet wurde, ist die Zahlung des Preises für die Produkte bei Lieferung entsprechend den in der relevanten Rechnung angegebenen Zahlungsmethoden fällig. Dennoch ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer vor der Lieferung der bestellten Produkte eine Anzahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des relevanten Einkaufspreises für jede Bestellung zu fordern. Für jede Rechnung, die nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen wurde, fallen täglich ermittelte Verzugszinsen entsprechend dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz an. Der Käufer stimmt ebenfalls zu, den Verkäufer für alle Inkassokosten zu entschädigen, die vom Verkäufer in Verbindung mit der Rückforderung des fälligen Betrags übernommen wurden, einschließlich, ohne Begrenzung, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Die Einsichtsrechte, die dem Käufer hierunter zugesichert werden, beeinflussen oder ändern nicht die Bedingungen und Verpflichtungen des Käufers in Hinblick auf die Zahlung der Produkte. Der Käufer hat unter keinen Umständen das Recht auf Aufrechnung.

Kredit

Wenn der Verkäufer einem Verkauf auf Kredit zustimmt (was durch den Verkäufer immer schriftlich bestätigt werden muss), sind alle entsprechenden Lieferungen der Zustimmung der Kreditabteilung des Verkäufers unterworfen. Alle ausstehenden Beträge müssen vom Käufer vor zusätzlichen Lieferungen beglichen werden und der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung zu stornieren oder jede dann ausstehende Bestellung abzulehnen oder auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge in voller Höhe beglichen sind. Im Fall, dass der Verkäufer nach seinem alleinigen und absoluten Ermessen den Kredit des Käufers als nicht zufriedenstellend erachtet (insbesondere in Verbindung mit ausstehenden Zahlungsverpflichtungen), hat der Verkäufer das Recht, zusätzlich zu seinen anderen Rechtmitteln, (a) den Kreditbetrag zu begrenzen, den der Verkäufer für den Käufer verlängert / erweitert hat, und die Lieferung von Produkten auf Grundlage solcher Begrenzungen zu verzögern oder auszusetzen; (b) die vollständige oder teilweise Zahlung per Vorauskasse zu verlangen; (c) oder jegliche Bestellungen des Käufers, die dann noch ausstehen, zu stornieren und / oder die Annahme neuer Bestellungen zu verweigern.

Produkteigenschaften

Es besteht die Übereinkunft, dass jegliche Information in Zusammenhang mit den Produkten und ihrem Gebrauch, wie z.B. Gewichte, Maße, Kapazitäten, Preise, Farben und andere Daten, die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Illustrationen oder Preislisten des Verkäufers enthalten sind, nicht als Bedingungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden, außer wenn auf diese ausdrücklich in einem Dokument, das vom Verkäufer unterschrieben wurde, Bezug genommen wird.

Inspektion der Produkte vor Lieferung

Wenn der Verkäufer und der Käufer darin übereingekommen sind, dass der Käufer das Recht hat, die Produkte vor Auslieferung zu inspizieren, muss der Verkäufer den Käufer innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne vor der Lieferung davon in Kenntnis setzen, dass die Produkte an der vereinbarten Stelle zur Inspektion bereitstehen.

Eigentumsvorbehalt

Die Eigentumstitel an den Produkten, die dem Käufer geliefert wurden, verbleiben beim Verkäufer, bis die vollständige Bezahlung durch den Käufer erfolgt ist. Der Käufer entschädigt vor der Übertragung des Eigentumsrechts an den Produkten den Verkäufer gemäß den Bedingungen hieraus für alle Verluste, Haftung, Ausgaben, Kosten und Schäden, die mit den Produkten in Zusammenhang stehen oder aus diesen entstehen.

Vertragsklausel zur Lieferung

Falls keine anderweitige Übereinkunft besteht, erfolgt die Lieferung ex works EXW gemäß Incoterms ®2010 ab Werk des Verkäufers.

Dokumente

Falls keine anderweitige Übereinkunft besteht, muss der Käufer die Dokumente (falls zutreffend), die im entsprechenden Incoterm angegeben sind, oder, wenn kein Incoterm geeignet ist, Dokumente entsprechend einem vorhergehenden Geschäftsablauf zur Verfügung stellen.

Lieferung

Jede Lieferzeit oder jedes Lieferdatum, das in einem Dokument enthalten ist, ist als nichts anderes als eine Schätzung zu betrachten, außer wenn diese / dieses in einem vom Verkäufer unterschriebenen Dokument festgehalten wurde. Der Verkäufer wird nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ein geschätztes Lieferdatum nicht eingehalten wird, und der Verkäufer ist unter keinerlei Umständen haftbar für Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben, die beim Käufer oder seinen Kunden aufgetreten sind, die daraus resultieren können. Der Verkäufer ist berechtigt, vor Ablauf des geschätzten Lieferdatums und in Teillieferungen zu liefern, außer es besteht eine anderweitige schriftliche Übereinkunft.

Mangelnde Konformität der Produkte

Der Käufer überprüft die Produkte nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort und setzt den Verkäufer schriftlich über jeden Mangel in der Konformität der Produkte innerhalb 15 (fünfzehn) Tagen nach Lieferung in Kenntnis. Die Produkte werden trotz kleinerer Abweichungen, die handelsüblich oder durch Geschäftsabläufe zwischen den Parteien üblich sind, als konform mit der Vereinbarung erachtet, aber der Käufer hat das Recht auf eine handels- oder geschäftsübliche Preisminderung für solche Abweichungen. Wenn die Produkte nicht konform sind (und vorausgesetzt, dass der Käufer über den Mangel an Konformität entsprechend den oben genannten Regeln informiert hat), wird der Verkäufer nach seiner Wahl: (a) die Produkte durch konforme Waren ohne zusätzliche Ausgaben für den Käufer ersetzen oder (b) die Produkte ohne zusätzliche Ausgaben für den Käufer reparieren oder (c) dem Käufer den Preis für die nicht konformen Produkte erstatten und dabei die relevanten Verkaufs- und Einkaufsvereinbarungen bezüglich dieser Produkte beenden.

Höhere Gewalt

Der Verkäufer ist nicht haftbar für das Scheitern der Durchführung oder Verzug in der Durchführung oder der Lieferung jeglicher Produkte aufgrund von (a) Feuer, Überflutung, Streiks oder anderen Arbeitskämpfen, Unfällen, Sabotage, Terrorismus, Krieg, Aufständen, vorrangigen Handlungen oder Prioritäten, die auf Anfrage oder zum Wohle, direkt oder indirekt, einer bundesstaatlichen, staatlichen oder örtlichen Regierung oder Unterabteilung oder Behörde davon entstehen, Verzögerungen beim Transport oder Mangel an Transportmöglichkeiten, durch bundesstaatliche, staatliche oder örtliche Regeln oder Bestimmungen auferlegte Beschränkungen; oder (b) alle anderen Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers. Im Fall des Auftretens einer der vorgenannten Fälle wird die Leistungsfrist um eine solche Zeitspanne verlängert, wie sie vernünftigerweise nötig ist, um dem Verkäufer die Leistung zu ermöglichen.

Besitz geistigen Eigentums

Alle Zeichnungen, Know-how, Entwürfe, Spezifikationen, Erfindungen, Gerätschaften, Entwicklungen, Prozesse, Urheberrechte und andere Informationen oder geistiges Eigentum, die dem Käufer durch den Verkäufer offenbart oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, und alle enthaltenen Rechte (allgemein als „geistiges Eigentum” bezeichnet) bleiben Eigentum des Verkäufers und werden vom Käufer gemäß dieser Vereinbarung vertraulich behandelt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf und keine Eigentümerinteressen an jeglichem geistigen Eigentum und solchen Informationen, in welcher Form auch immer, und jegliche Kopien hiervon werden unverzüglich auf die schriftliche Aufforderung des Verkäufers hin an den Verkäufer zurück gegeben. Der Käufer erkennt an, dass ihm im Nachfolgenden keine Lizenz oder Rechte irgendeiner Art in Bezug auf geistiges Eigentum eingeräumt werden.

Vertrauliche Informationen

Alle Informationen, die dem Käufer vom Verkäufer in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jeglichem anderen Dokument, das damit in Zusammenhang steht, erbracht oder zur Verfügung gestellt werden, werden vom Käufer vertraulich behandelt. Der Käufer stimmt zu, solche Informationen nicht zu nutzen oder anderen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers offenzulegen. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung oder auf andere Weise ohne Bruch einer Verpflichtung hieraus durch den Käufer allgemein zugänglich waren oder danach werden, oder (b) auf legale Weise dem Käufer durch oder über eine dritte Partei zugänglich gemacht werden, welche keine direkte oder indirekte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich solcher Informationen hat.

Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung dieses Vertrages, einschließlich der Auslegung und Durchführung dieser Klausel ergebenden Streitigkeiten der Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, sollen unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch drei Schiedsrichter abschließend entschieden werden. Das Schiedsgericht soll in Amtsgericht Stuttgart tagen. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den §§ 1025ff. ZPO.“